Der beschuldigte Polizist soll selbst seine Kollegen gerufen haben
Es gilt die Unschuldsvermutung. Heute wird aber in fast allen Medien nach ihm gesucht, mit Foto unverpixelt, die Polizei selbst hat diese Aussendung freigestellt. Es steht aber folgendes im Mediengesetz, was vor allem bei Print [...]
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